ORTSTAXE Sölden/Vent:
Die Ortstaxe wird unabhängig vom Unterkunftspreis eingehoben, und dient zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur wie Instandhaltung der Wege, Skibus, Loipenbetreuung, Beschilderung, etc.
Nicht abgabepflichtig sind Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden.






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